GmbH/UG/AG - Matthias Steger Consulting Steuerberatungsgesellschaft mbH

Erfahrungen & Bewertungen zu Matthias Steger Consulting Steuerberatungsges. mbH
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  • maßgeschneiderte Steuergestaltungs-beratung
  • Unternehmens-nachfolge* und Familienholding-konzeption*
  • M & A, Due Diligence *
  • MBI, MBO *
  • Unternehmens-bewertung*
    * In einigen Bundesländern mit Förderung möglich.
  • Beratung vom Bundesamt für Außenwirtschaft zugelassener Coach beim Unter-nehmensauf- und Ausbau
  • Steuerberater Matthias Steger
  • Dipl. Kaufmann (Univers.)
  • Dipl. Finanzwirt (FH)
  • 10 Jahre Erfahrung als Betriebsprüfer
  • Mitglied im Steuerrechtsfach-ausschuss des Steuerberater-verbandes Berlin- Brandenburg e.V.

Schwerpunkt: Beratung von Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften sind komplexe Rechtspersönlichkeiten, auf die wir uns spezialisiert
haben.

Wir beraten folgende Rechtsformen im Tagesgeschäft
a) GmbH
b) Ltd.
c) GmbH & Co. KG
d) Ltd. & Co. KG
e) GmbH & Co. OHG
f) kleine Aktiengesellschaften
g) kleine Genossenschaften

Jede dieser Rechtsformen ist uns von der Gründung bis zur endgültigen Auflösung
wohl bekannt - ebenso der Wechsel der Rechtsform durch Umwandlung, Verschmelzung,
Abspaltung.

Auch der Zusatz der Betriebsaufspaltung ist uns wohlbekannt.

In allen Bereichen haben wir Spezialwissen über mehr als 20 Jahre aufgebaut und
investieren jedes Jahr viele Stunden um diese Wissen auszubauen.

Der Vorteil unserer Kunden - selbst Spezialfragen der Umwandlung, Auslagerung von
Pensionen oder Besondere Bilanzposten führen bei uns zu keinem Mehrergebnis in der
Betriebsprüfung.

Damit unsere Kunden ruhig schlafen können.

Für Steuerberater bieten wir als Kollegen, Seminaranbieter und Mitglied im Steuerrechtsfachausschuss viele Möglichkeiten von unserem Wissen zu profitieren.

Mandantenschutz ist bei uns selbstverständlich und vor allem eine Frage fehlender Kapazitäten.
Tätigkeitsschwerpunkte

Umwandlungen

Neugründungen

Einbringungen

Spezialfragen der
Bilanzierung
(auch in der Krise)

Auflösung und
Liquidation

Erhalt von
Verlustvorträgen

Organschaften

Betriebsaufspaltungen

Gehalt

Pension

Abfindung

Bewertung
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